Mittwoch, 9. Januar 2008

Arbeit

Ich bin mit meiner Arbeit zu 60% schon fertig.
Ich habe mich zuerst mit dem Vorwort gewidmet und dem Nachwort(so eine angewöhnheit von mir das ich mich dem Schluss schon am Anfang widme)
Dazu kommen die Teile über das Römische Recht, die ich im Großen und Ganzen schon fertig habe.
Mir fällt noch der Teil über das europäische Recht.
Dazu muss ich auch noch meine Gedanken über die Gemeinsamkeiten vom römischen und europäischen Recht niederschreiben.
Ich bin aber mit meinen jetzigen Arbeitsstand sehr zufrieden und werde die Arbeit bis in einer Woche geschrieben haben, damit ich bis zum Abgabe Termin noch genug Zeit zum Korrekturlesen habe und Stilistische änderungen durchführen kann.

Vorwort

Warum habe ich dieses Thema gewählt. Unsere erste Aufgabe bestand darin uns Gedanken darüber zu machen, was eigentlich Europa ist und bedeutet. Europa als Einheit, Gesamtheit. Eine nicht allzu leichte frage, weil wann in der Geschichte war Europa wirklich eine Einheit oder welche gleichen Aspekte verbindet alle oder wenigsten die meisten Europäischen Staaten miteinander. Ich dachte zuerst an die Europäische Union, Graphische Komponenten und geschichtlichen Hintergrund. Doch wie verbindet man alle Europäischen Staaten und bringt sie unter einen Hut. Ich bin gedanklich die Jahrhunderte der Zeit durchgegangen und habe versucht mir die Zeiten vorzustellen wo die meisten Staaten gemeinsame Sache gemacht haben. Da bin ich natürlich auch in der jetzigen Europäischen Union getroffen. Ich hab zuerst an den Euro gedacht, doch da fehlt vielleicht doch zu sehr der Historische Hintergrund. Und dann bin ich auf die 3.Säulen der EU gestoßen und da kam mir in den Sinn Recht und Gesetz in Europa zu machen. Dabei muss man aber weiter ausholen und den Ursprung suchen. Der Ursprung allen Rechts auf unsern Kontinent liegt zirka 500 vor Christus im Römischen Reich. Im Römischen Stadtrecht habe ich meinen Ursprung und beginn bei meiner Arbeit gewählt. Doch da fingen die Schwierigkeiten erst an. Ein Thema zu behandeln das mehr oder minder 2500 jähre zurück liegt, ist nicht gerade einfach. Voralleen da viele Schriften, Rollen und Steintafeln durch die Zeit zerstört worden sind. Das meiste was heute noch erhalten ist sind Fragmente aus den Anfangszeiten und später Rückkonstruktionen. Da das Richtige herauszufinden machte diese Arbeit schwierig aber auch interrasant. Ich habe einige interessante Werke über das römische Recht gefunden, die sehr gut die Formalleen Abläufe von damals beschreiben und wie es zu einem Berufstand der Anwälte kam. Wie sich in den Jahrzehenten oder besser zu sagen in den Jahrhunderten gesetzliche ansichten änderten und die Leute immer ein besseres Verständnis für das Gesetz und Recht bekommen und es auch für ihre eigen Sachen nützte. Ich habe versucht den roten faden durch die Zeit zu finden und das Verständnis warum die Gesetzt dauert eine Abänderung benötigen und wer sie änderte. Was der Unterschied zwischen den Einzellen Anwälten aus der verschieden Regionen war. Warum es damals schon wichtig war und einen Versuch wert war ein einheitliches Recht in Europa zu schaffen. Das einheitliche Recht war von einigen hohen Politiker und Gelehrten ein wichtiges anliegen doch mit einen Rückblick sieht man das vielleicht die Masse noch nicht dafür bereit war, denn die legt immer mehr wert auf ein Nationalrecht, weil der Nationalstolz durch die Jahrhunderte zulegte. Ich hoffe ich werde alle Bereiche zu Genüge behandeln und so ein wichtigen Bereich in unsere Geschichte vorzeigen können.

Mittwoch, 12. Dezember 2007

Römisches Recht im Mittelalter (Grundzuge)

Im Byzantinischen Reich blieb die justinianische Kodifikation Grundlage der Rechtspraxis. Im 9. Jahrhundert ließ Kaiser Leo VI. die Basiliken erstellen. Die Basiliken waren eine Sammlung des byzantinischen Rechts, die im Großen und Ganzen aus einer griechischen Übersetzung des justinianischen Codex bestand.

Hingegen gerieten die justinianische Kodifikation und das römische Recht insgesamt in Westeuropa während des frühen Mittelalters weitgehend in Vergessenheit. Insbesondere die Digesten waren bald nicht mehr bekannt. Von diesem Zeitpunkt an haben zuerst italienische Juristen das römische Recht wieder aufgegriffen. (Die meisten von ihnen stammen aus der Rechtsschule von Bologna)

Da in Deutschland im Mittelalter kein einheitliches Rechtssystem bestand, wurde ab Mitte des 15. Jahrhunderts das römische Recht auch hier wieder aufgenommen. Durch die besondere Bedeutung des römischen Rechts wurden die Rechtsfakultäten der Universitäten sehr einflussreich. Die Art der Anwendung des Corpus iuris civilis bezeichnet man als usus modernus pandectarum (zeitgemäßer Gebrauch der Pandekten).

Mit dem Beginn des Absolutismus und der Aufklärung trat das Naturrecht (Vernunftrecht) in den Vordergrund.

Dienstag, 4. Dezember 2007

Rezesion

Das Werk „Römisches Recht und Europa“ von Peter G. Stein bietet einen ersten großen Einblick in das Römische Recht. Von seinen Anfängen, Ausläufen, Prozessordung, Weiterentwicklung der Gesetzesbücher (Lex, Ius ), Juristen und Urteilssprechung. Es veranschaulicht alle bedeutenden Aspekte für das Römische Recht und ist trotzdem kompakt und auf den Punkt geschrieben. Peter Stein gliedert sein Werk in vier Teile auf.

Der erste Teil behandelt das Zwölftafelgesetz bis hin zum Corpus Iuris Civils (von Kaiser Justinian). Der Wandel von einem mündlich übertragenen Gesetz zu einem niedergeschrieben Gesetz. Stein erläutert das Procedere und die Formalenschritte sowie die Entwicklung des Juristenstand. Er geht vor allem auf die Schwierigkeiten des Laien vor Gericht ein, die sich oft an der Formalität, Prozessordung und Urteilssprechung schwer getan haben und oft auch deswegen scheiterten.

Im zweiten Teil versucht Peter Stein die Wiederentdeckung in Europa des Römischen Rechts uns näher zu bringen. (~ 6 bis 11 Jahrhundert). Die Entwicklung eines Grundgedanken der Gelehrten ausgehend von den Universitäten auf den Römisches Recht unterrichtet würde, ein einheitliches "Kontinental Recht". Das Römische Recht als Einheitsrecht überall sollte das Nationale Recht ablösen. (Dieser Grundgedanke würde später wieder von einen Nationalgesetz wieder abgelöst) Stein geht auf die Weiterentwicklungen der Digesten und den Auslegungsformen der Glossatoren ein. Weiters wichtig in diesem Teil ist der Streit zwischen Römischen Recht und Kirchlichen (kanonischen) Recht. Es entwickelten sich die Fragen worin sich die beiden unterscheiden, wann ist was anzuwenden, welches steht über welchen oder kann man beide als gleichwertig ansehen uns sie kombinieren.

Der dritte Teil behandelt die Anfänge des Nationalstaates und den Einfluss der Humanisten. Die Humanisten verfolgten den Weg zurück zum Ursprung, zu den Texten von Justinian, aus dem 2. 3. Jahrhundert. Dort vermutete man die Hochblüte des römisches Rechts (schwer zum herausfinden weil keine Chronologische Ordnung in den Texten). Weiters erläutert Stein die Bewegung des Nationalstolzes und der Weg jedes Landes in die eigene Souveränität. Damit war verbunden die Annahme eines beliebigen römischen kanonischen Rechts. Weiter geht es in diesem Teil um die Schaffung des Rechts als Wissenschaft und die suche nach einer logischen Anordnung der Rechtstexte. Genau so wie die Verbindung von römischen Recht und Natur/Internationales Recht wird hier behandelt, wobei man versucht einen eindeutigen Bruch zum Kirchenrecht herzustellen.

Im vierten Teil geht Stein besonders auf den Einfluss der entstehenden Nationalrecht ein. Ob sich das Nationalrecht auf das Urrömische Recht bezieht oder nicht und in welcher Sprache unterrichtet werden soll. Weiters geht es um Kodifikationsbewegung der Aufklärung und ihrer Bedeutung. Er geht vor allem auf die Rechtsentwicklung in England und Deutschland ein und gibt dazu einige Beispiele wie das Recht umgewandelt worden ist (Bereich Ungerechtfertigte Abgaben und niedrige Stellung der Bauern)

Als Schluss Hypothese geht Peter Stein auf das heutige angedachte EU-Recht ein und sieht es nicht als neuen Gedanken, sonders als alten Gedanken nur neu verpackt.

Mir positiv gefällt sehr das Buch meisten gut chronologisch strukturiert ist. Die Schriftart endelt einem Romanstil, wodurch es sich sehr flüssig lesen lässt. Meiner Meinung nach ein guter einstieg in die Geschichte des Rechts aber sicher kein Lehrbuch. Wär näheres und genauers Wissen über die einzelnen Gesetzbücher finden will, wird hier nicht fündig.

Mittwoch, 28. November 2007

Wichtige Römische Werke und Gesetzessamlungen

Weitreichende Römische Gesetze (Sammlungen Werke) und ihre weiterführenden Texte in den verschieden Stämmen und Völkern

(451 vor Christus)
Zwölftafelgesetz
Lex Canuleia (Ehegesetz)
Lex Publilia Philonis
Lex Poetelia (Schuldknechtschaft)
Lex Ovinia
Lex Ogulnia
Lex Hortensia
Lex Aquilia (Sachbeschädigung)
Lex Cincia (Schenkverbot)
Lex Villia annalis
Lex Aebutia (Formalprozess)
Lex Calpurnia
Leges Semproniae
Lex agraria
Leges Corneliae
Lex Cornelia
Leges Pompeiae
Lex Iulia municipalis
Lex Rubria de Gallia Cisalpina
Lex Iulia de maritandis ordinibus
Lege Iuliae
Lex Fufia Caninia
Lex Aelia Sentia (Freilassungen)
Lex Papia Poppaea (Ehereform)
Lex de imperio Vespasiani
Lex Salpensana et Malacitana
Lex Irnitana
Lex agraria
Iuliansche Redaktion des Jurisdiktionsedikt
Lex metalli Vipascensis
const. Antoniniana (Rechsbürgerrecht)
Codex Gregorianus
Codex Hermogenianus
Kassiergesetz
Notitia digintatum
Codex Theodosianus
Lex Romana Burgundionum
Lex Romana Visigothorum
Corpus iuris civilis
Codex(Ι)
Codex(П)
(Bis 568 nach Christus)

Sanctio pragmatica pro petitione Vigilii
Ekloge
Synopsis Basilicorum
Tipucitus
Hexabiblos
Ius commune (Rezeption des römischen Rechts)
Naturrechtsgesetzbücher( Vorarbeit für das ABGB)
Code civil
ABGB
BGB

(Das sind nicht alle,weil es gibt weit mehr Abhandlungen und viele Ergenzungstexte und alle anzuführen würde den Rahmen sprengen)

Donnerstag, 22. November 2007

Römisches Recht

Die Formellen Schritte am Anfang der Römischen Rechtssprechung waren straff Gegliedert.
Nur der der sich Formal korrekt verhalten hat hatte Ansruch auf geltungmachen seines Recht. Das war vorallem ein großer Nachteil für die untern Stände die keinen zugang zu dem Zwölftafelgesezt hatten, anfänglich auf jedenfall, ändert sich aber im laufe der der Zeit.
Anfangs (zirka 500 vor Christi)waren die ansprüche auf das Römische Recht auf Römische Bürger begrenzt, jeder nicht Römischer Bürger könnte sich nicht auf das Römische Recht berufen.
Zu dieser Zeit waren aber die Römer noch keine Weltmacht, was eine abänderung nicht notwendig machte, da der Ánteil an nicht Römer in Rom nicht so groß war.

Dienstag, 20. November 2007

Erste Inhalte

Römisch Seite

Zwölftafelgesetz
lateinisch Lex duodecim tabularum

Um 450 vor Christus erfolgten erste schriftliche Aufzeichnung des römischen Rechts auf 12 Tafeln.
Sie enthielten Zivil-, Straf- und Prozessrechtliche Normen. Die Tafeln gingen 387 vor Christus beim Sturm der Gallier auf Rom verloren, Bruchstücke sind durch verschiedene Schriftsteller überliefert worden.

Europäische Seite

Europarecht
Das Europarecht ist überstaatliches Recht auf europäischer Ebene und für alle anzuwenden.
Man unterscheidet das europäische Recht in zwei Teile, einem weiteren und einem engeren Sinne.
Im weiteren Sinne ist das Recht des Europarates mit der Europäischen Menschenrechtskonvention gemeint.
Im engeren Sinne bezeichnet es das Recht der Europäischen Union und der Europäischen Gemeinschaften

Weitere Gliederung

5. Konzept

1.Teil: Römische Rechtsgeschichte (Eigenständig) (~ 60%)
2.Teil: Europäische Rechtsgeschichte (Eigenständig)
3.Teil: Vergleiche > Führen zu einen Einheit

6.Konzept

1.) Römische Rechtsgeschichte
2.) Vereinheitlichung des Rechts im Bezugspunkt des Europäischen Rechts
3.) Welche Funktion hat die Verheitlichung

Einschränkung der Literatur auf:

1. Hans Hattenhauer "Europäische Rechtsgeschichte"(1999)
2.Peter Stein " Römisches Recht und Europa"(1996)
3.Uwe Wesel " Geschichte des Rechts"(2001)
4.Wolfgang Waldstein "Römische Rechtsgeschichte"(2005)

Donnerstag, 15. November 2007

4.Konzept

4.Konzept

Anfang:Vereinheitlichung der Europäischen Gesetze (Augenmerk auf das Gleichheitsprinzip)
Mittelteil: Vereiheitlichung der Römischen Gesetze
Schluss: Wo bestehen die Zusammenhänge (eine einheitliche Gesetzgebung zu schaffen?)

Dienstag, 13. November 2007

Gliederung

Ich mach mir geraede so meine Gedanken wie ich am besten meine Arbeit glieder so, mit welchen Thema ich anfangen so.

1. Konzept

Zuerst das Zwölftafelgeset
weiter mit dem allg. römischen Recht
Übergang zu einen modernen Recht
Ende gemeinsames EU Recht (Warumß)

2.Konzept

Beginnen mit dem gemeinsamen EU Recht (Warum?)
als ausgangpunkt des Römischen Recht.
Warum würde ein römisches Recht gegründet.
Ende die Bedeutung von heute.

3.Konzept

Anfang: Die Ausläufe des Römischen Recht heute und seine Bedeutung
Der beginn des Römischen Rechts anhang des Zwölftaflegesetz
Das heutige moderne Recht
Die leitung zu einen EU Recht, gleiche change für alle.

Das sind mal so die 3 Konzepte die ich so im sinn habe. Jedes eien anderen Herangehenspunkt und überleitung zur moderne.
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