Mittwoch, 12. Dezember 2007

Römisches Recht im Mittelalter (Grundzuge)

Im Byzantinischen Reich blieb die justinianische Kodifikation Grundlage der Rechtspraxis. Im 9. Jahrhundert ließ Kaiser Leo VI. die Basiliken erstellen. Die Basiliken waren eine Sammlung des byzantinischen Rechts, die im Großen und Ganzen aus einer griechischen Übersetzung des justinianischen Codex bestand.

Hingegen gerieten die justinianische Kodifikation und das römische Recht insgesamt in Westeuropa während des frühen Mittelalters weitgehend in Vergessenheit. Insbesondere die Digesten waren bald nicht mehr bekannt. Von diesem Zeitpunkt an haben zuerst italienische Juristen das römische Recht wieder aufgegriffen. (Die meisten von ihnen stammen aus der Rechtsschule von Bologna)

Da in Deutschland im Mittelalter kein einheitliches Rechtssystem bestand, wurde ab Mitte des 15. Jahrhunderts das römische Recht auch hier wieder aufgenommen. Durch die besondere Bedeutung des römischen Rechts wurden die Rechtsfakultäten der Universitäten sehr einflussreich. Die Art der Anwendung des Corpus iuris civilis bezeichnet man als usus modernus pandectarum (zeitgemäßer Gebrauch der Pandekten).

Mit dem Beginn des Absolutismus und der Aufklärung trat das Naturrecht (Vernunftrecht) in den Vordergrund.
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