Römisches Recht
Die Formellen Schritte am Anfang der Römischen Rechtssprechung waren straff Gegliedert.
Nur der der sich Formal korrekt verhalten hat hatte Ansruch auf geltungmachen seines Recht. Das war vorallem ein großer Nachteil für die untern Stände die keinen zugang zu dem Zwölftafelgesezt hatten, anfänglich auf jedenfall, ändert sich aber im laufe der der Zeit.
Anfangs (zirka 500 vor Christi)waren die ansprüche auf das Römische Recht auf Römische Bürger begrenzt, jeder nicht Römischer Bürger könnte sich nicht auf das Römische Recht berufen.
Zu dieser Zeit waren aber die Römer noch keine Weltmacht, was eine abänderung nicht notwendig machte, da der Ánteil an nicht Römer in Rom nicht so groß war.
Nur der der sich Formal korrekt verhalten hat hatte Ansruch auf geltungmachen seines Recht. Das war vorallem ein großer Nachteil für die untern Stände die keinen zugang zu dem Zwölftafelgesezt hatten, anfänglich auf jedenfall, ändert sich aber im laufe der der Zeit.
Anfangs (zirka 500 vor Christi)waren die ansprüche auf das Römische Recht auf Römische Bürger begrenzt, jeder nicht Römischer Bürger könnte sich nicht auf das Römische Recht berufen.
Zu dieser Zeit waren aber die Römer noch keine Weltmacht, was eine abänderung nicht notwendig machte, da der Ánteil an nicht Römer in Rom nicht so groß war.
ZinkaGeorg - 22. Nov, 15:07